Kids Playland

Allgemeine Nutzungsbedingungen (Vertragswerk)

Kids Playland GmbH

Hohlstrasse 461

8048 Zürich

Rufnummer: +41 44 401 11 22

eMail: info@kidsplayland.ch

Allgemeine Nutzungsbedingungen

I. Allgemeines

Kids Playland ist ein teilbeaufsichtigter Spielplatz. Er ist kein Kinderhort und untersteht nicht dem Letzipark. Die Benutzung von Kids Playland steht allen offen, die Kindern im fraglichen Alter eine geschützte Spielmöglichkeit bieten möchten. Eine Beschränkung gilt für kranke Kinder oder solche, die in den letzten 7 Tagen an einer ansteckenden Krankheit gelitten haben. Diese dürfen erst nach entsprechender Genesung ins Kids Playland. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Zutritt ins Kids Playland. Gründe für eine Abweisung können z. B. das Erreichen der Kapazität, ein geschlossener Anlass, Krankheit, Alter oder eine Sperre des Kindes sein. Der Zutritt kann auch ohne nähere Begründung abgelehnt werden. Kinder im Laufalter bis 6 Jahre: Die Aufsicht kann nicht an Kids Playland abgegeben werden. Die verantwortliche Person muss sich im Kids Playland aufhalten und das Kind selbst beaufsichtigen. Kinder ab 6 Jahren: Unter der Voraussetzung, dass beim Kind altersentsprechende Urteils- und Sozialfähigkeit vorhanden ist und medizinisch keine Einwände bestehen, kann die Betreuung an Kids Playland abgegeben werden. Die verantwortliche Person muss dabei jederzeit erreichbar und rasch verfügbar sein, wenn sie sich nicht im Kids Playland aufhält. Ausnahmen bilden speziell organisierte Events (wie z. B. Kindergeburtstage). Die Regelungen für solche geschlossenen Anlässe sind separat erhältlich. Geburtstagsfeier: Bei der Bezahlung eines gebuchten privaten Anlasses oder einer Geburtstagsfeier akzeptieren Sie unsere Stornierungsbedingungen. Stornierungsbedingungen:
  • 7 Tage vorher:
    • Umbuchung möglich oder 100% der geleisteten Vorauszahlung wird rückerstattet.
  • 6 – 2 Tage vorher:
    • 50% des gesamten Betrages sind zu zahlen.
  • 1 Tag vorher:
    • 100% des gesamten Betrages sind zu zahlen.

II. Öffnungszeiten

Standort Letzipark: Montag bis Samstag von 10:00 bis 18:30 Uhr geöffnet. Sonntag 10:30 bis 18:30 Uhr. An gesetzlichen und örtlichen Feiertagen von 12:00 bis 18:30 Uhr. *Die Öffnungszeiten können aufgrund privater Anlässe variieren. Standort Dietlikon: Montag bis Sonntag von 10:30 bis 18:30 Uhr geöffnet. An gesetzlichen und örtlichen Feiertagen von 12:00 bis 18:30 Uhr.

III. Betreuungskosten und Aufenthaltsdauer

Standort Letzipark

Die Kosten für den Aufenthalt betragen:

Kleinkinder im Krabbelalter (nur in Begleitung einer verantwortlichen Person)

  • bis 2 h: CHF 10.–
  • Tagespreis: CHF 15.–

Laufalter bis 10 Jahre (bis zum 6. Lebensjahr nur in Begleitung)

  • bis 2 h: CHF 18.–
  • Tagespreis: CHF 25.–

Ab 6 Jahren (ohne Begleitung möglich)

  • bis 2 h: CHF 18.–
  • jede weitere angefangene Stunde: CHF 10.–
  • Tagespreis: CHF 25.–

Erwachsene: CHF 5.– Babys: kostenlos (nur in Begleitung einer verantwortlichen Person)

Das 3. Kind aus derselben Familie erhält einen Rabatt von 50%.

Standort Dietlikon

Die Kosten für den Aufenthalt betragen:

Kleinkinder im Krabbelalter (nur in Begleitung einer verantwortlichen Person)

  • Tagespreis: CHF 10.–

Laufalter bis 11 Jahre (bis zum 6. Lebensjahr nur in Begleitung)

  • Tagespreis: CHF 20.–

Ab 6 Jahren (ohne Begleitung möglich*)

  • bis 2 Stunden: CHF 20.–
  • jede weitere Stunde: CHF 20.–

Erwachsene: CHF 8.– Babys: kostenlos (nur in Begleitung einer verantwortlichen Person)

Monatliches Abonnement: CHF 150.– (Kinder nur in Begleitung von Erwachsenen)

  • Unbegrenzte Stunden Montag bis Freitag
  • Maximal 2 Stunden Samstag, Sonntag und an Feiertagen
  • Begleitende Erwachsene inklusive

*Nur mit unterzeichneter Haftungsausschlusserklärung

III. Anmeldung, Übergabe und Abholung des Kindes

Anmeldung: Bei einem Besuch werden die Daten der verantwortlichen Person und des Kindes erfasst, sofern dies nicht bereits bei einem früheren Besuch erfolgt ist. Es werden nur Daten erfasst, die für eine Beaufsichtigung oder Notfallmassnahmen unbedingt notwendig sind. Dabei werden die Personalangaben, die Handynummer der verantwortlichen Person für eine schnelle Kontaktaufnahme sowie wesentliche Gesundheitsangaben (z. B. Allergien, Diabetes, Epilepsie) des Kindes erfasst. Das Verschweigen wesentlicher, für die Betreuung nötiger Gesundheitsangaben entbindet Kids Playland von jeder Haftung und kann zu einem Regress gegenüber der verantwortlichen Person führen. Erforderlich ist ein amtlicher Ausweis mit Foto der verantwortlichen Person (z. B. Pass, ID, Führerausweis). Kinder, die trotz mehrfacher Zurechtweisung durch Betreuer den Betrieb von Kids Playland stören, können künftig gesperrt werden. Übergabe: Wird ein Kind an Betreuer von Kids Playland übergeben, erhält das Kind eine Etikette mit den wesentlichen Angaben. Kinder mit höheren gesundheitlichen Risiken können nicht an die Betreuung von Kids Playland übergeben werden und müssen stets von der verantwortlichen Person vor Ort betreut werden. Die Entscheidung darüber wird von Fall zu Fall durch das Betreuungspersonal von Kids Playland getroffen. Abholung: Die Kinder müssen spätestens eine Viertelstunde vor Schliessung von Kids Playland abgeholt werden. Werden Kinder verspätet abgeholt, kann eine Umtriebsentschädigung für den zusätzlichen Aufwand verlangt werden. Die verantwortliche Person, welche das/die Kind/er abholt, muss sich mit einem amtlichen Ausweis sowie der bei der Übergabe erhaltenen Karte ausweisen. Sollte eine andere Person das Kind abholen, muss dies bereits bei der Übergabe mitgeteilt werden (inkl. Name, Adresse, Nationalität, Tel.-Nr., Beziehung zum Kind). Nach Bezahlung der Kosten kann das Kind entgegengenommen werden.

IV. Hausordnung

Kids Playland ist rauchfrei. Der Spielbereich darf nur mit Socken betreten werden. Bitte nehmen Sie daher immer Ersatzsocken mit. Im Spielbereich darf nicht gegessen oder getrunken werden. Dafür ist die Snack-Ecke vorgesehen. Persönliche Gegenstände können nach Kontrolle durch das Personal im Kids Playland zugelassen werden. Gegenstände, die zu Verunreinigungen des Spielbereichs führen können, Verletzungen verursachen oder eine Gefährdung anderer Kinder darstellen, dürfen nicht mitgebracht werden. Es besteht die Möglichkeit, persönliche Effekten an der Garderobe abzugeben. Spielsachen im Eigentum von Kids Playland dürfen nicht mitgenommen werden. Mitgebrachte Esswaren und Getränke dürfen nur mit Zustimmung des Personals konsumiert werden. Kaugummis sind untersagt. Genügend Trinkwasser steht den Kindern jederzeit zur Verfügung. Fundgegenstände werden während drei Monaten im Kids Playland aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Fundgegenstände im örtlichen Fundbüro abgegeben. Kinderwagen können vor dem Kids Playland deponiert werden. Bei vollen Windeln wird die verantwortliche Person benachrichtigt. Sie ist verpflichtet, das Kind umgehend abzuholen oder die Windeln im Kids Playland zu wechseln. Es steht dafür ein Raum zur Verfügung.

V. Sicherheit

Die Geräte von Kids Playland sind TÜV-geprüft und werden vom Personal gewartet. Trotzdem lässt sich ein Unfallrisiko durch falsche Benutzung der Anlage nicht ausschliessen. Deshalb sind Kinder von der verantwortlichen Person zu beaufsichtigen. Kinder, die ab einem gewissen Alter dem Personal von Kids Playland zur Beaufsichtigung übergeben werden, werden vom Personal in die Benutzung der Anlage instruiert.

Der Aufenthalt im Kids Playland ist neben den Kindern und dem Betreuungspersonal nur den verantwortlichen Personen gestattet, die das Kind abgeben bzw. abholen. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes ist Fotografieren und Filmen nur vom eigenen Kind gestattet.

VI. Haftung der Betreiberin von Kids Playland

Die Haftung (vertraglich und ausservertraglich) von Kids Playland wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden, Folgeschäden sowie für Hilfspersonen. Ausgenommen vom Haftungsausschluss sind Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Kids Playland oder ihrer Organe zurückzuführen sind.

Keine Haftung wird für verlorene oder beschädigte persönliche Gegenstände übernommen, auch wenn diese an der Garderobe deponiert wurden. Eine Haftung besteht ausschliesslich für Gegenstände, die dem Personal persönlich übergeben und unter Verschluss gehalten werden.

VII. Haftung der erziehungsberechtigten Eltern

Der Abschluss von Haftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung liegt in der Verantwortung der Eltern und wird empfohlen. Die Eltern haften vollumfänglich für die durch das Kind/die Kinder verursachten Körper-, Sach- oder Vermögensschäden. Jegliche Kosten, die durch Krankheit oder Unfall des Kindes entstehen, gehen vollumfänglich zu Lasten der Eltern. Sollten wichtige Angaben über die verantwortliche Person und/oder über das Kind nicht den Tatsachen entsprechen (siehe Anmeldung), können Haftungsansprüche ausgelöst werden.

VIII. Datenschutz

Ihre Personendaten sowie die Personendaten Ihrer Kinder werden gemäss dem schweizerischen Datenschutzgesetz (revDSG) verarbeitet.

1. Rechtmässigkeit der Verarbeitung

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung, die Sie beim Ausfüllen des Anmeldeformulars erteilen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit ganz oder teilweise widerrufen.

2. Zweck der Datenverarbeitung

Die erhobenen Daten (Name, Kontaktdaten, relevante Gesundheitsangaben des Kindes) dienen ausschliesslich der Betreuung, der Notfallkontaktaufnahme sowie der Sicherheit der Kinder. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

3. Speicherdauer

Personendaten werden nur so lange aufbewahrt, wie dies für den angegebenen Zweck notwendig ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten dies erfordern. Danach werden die Daten sicher gelöscht.

4. Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, auf Berichtigung unrichtiger Daten sowie auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung. Entsprechende Anfragen richten Sie bitte an:

Kids Playland GmbH · Hohlstrasse 461 · 8048 Zürich · info@kidsplayland.ch

5. Datensicherheit

Unsere Datenverarbeiter verarbeiten Daten stets gemäss unseren Anweisungen und sind verpflichtet, angemessene Informationssicherheitsmassnahmen einzuhalten.

IX. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen unterliegen dem Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ist Zürich, sofern kein zwingender gesetzlicher Gerichtsstand entgegensteht.